Gemรคร ยง 82 Aktiengesetz und ยง 22 GmbHโGesetz hat der Vorstand bzw. die Geschรคftsfรผhrung dafรผr zu sorgen, dass ein internes Kontrollsystem (IKS) gefรผhrt wird, das den Anforderungen des Unternehmens entspricht. Dieses ist zudem regelmรครig zu รผberprรผfen, um dessen Funktionsfรคhigkeit und Wirksamkeit zu kontrollieren und sicherzustellen. Die konkrete Ausgestaltung sowie die Anforderungen an das IKS sind dabei abhรคngig von Unternehmensgrรถรe und Branche. Gerade in der Wirtschaftsprรผfung wird auf das Vorhandensein und die Wirksamkeit dieser Kontrollmaรnahmen ein Augenmerk gelegt.
Das IKS umfasst alle Maรnahmen und Kontrollen, mit denen das vorhandene Vermรถgen geschรผtzt und gesichert und somit die Abwehr von Schรคden gewรคhrleistet wird, die fristgerechte und ordnungsmรครige Erstellung des Rechnungswesens gewรคhrleistet und die Durchsetzung der Geschรคftspolitik unterstรผtzt wird. Hierbei spielen das Vier-Augen-Prinzip und das Prinzip der Funktionstrennung eine wichtige Rolle. Mithilfe des Vier-Augen-Prinzips soll festgestellt werden, dass kein wesentlicher Geschรคftsprozess ohne Gegenยญkontrolle erfolgt. Mithilfe der Funktionstrennung werden wesentliche Unternehmensprozesse voneinander getrennt.
Das Vier-Augen-Prinzip findet bspw. Anwendung bei Bankberechtigungen. Hier ist stets darauf zu achten, dass keine Einzelzeichnungsberechtigungen bestehen, sondern dass diese Aufgabe mehreren Personen gemeinsam obliegt. Denn eine Einzelzeichยญnungsberechtigung trรคgt das Risiko einer potentiellen Veruntreuung in sich. Auch bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sollยญten die Eingabe und Freigabe von zwei unterschiedlichen Personen durchgefรผhrt werden. Zudem kรถnnen zahlreiche Prozesse durch Unterschriftenregelungen bzw. elektronischen Freigaben geregelt werden, die eine letztendliche Freigabe durch GeschรคftsfรผhrerIn oder AbteilungsleiterIn erfordern. Die beiden Prinzipien sind jedoch nicht nur im Rechnungswesen anzuwenden, sondern in allen relevanten Unternehmensbereichen zu implementieren.
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