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Corona-Update zur Entrichtung von Abgaben: Unterstützungsmaßnahmen stehen kurz vor der Beschlussfassung

Online seit 9. Dezember 2021, Lesedauer: Min.

Aufgrund des aktuellen Corona-Lockdowns wird es für den Zeitraum ab 22. November 2021 wieder zu einer Reihe von Erleichterungen bei der Entrichtung der gesetzlichen Abgaben kommen, die betroffene UnternehmerInnen in Anspruch nehmen können. Der entsprechende Gesetzesentwurf hat bereits den Finanzausschuss des Nationalrates passiert und wird am 15. Dezember 2021 vom Nationalrat beschlossen werden. Nachfolgend werden die vier Unterstützungsmaßnahmen bei der Entrichtung von Abgaben kurz erläutert.

Vereinfachte Stundung bis 31. Dezember 2021 beantragbar

Für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 31. Dezember 2021 können Steuerstundungen bis Jahresende einfach und ohne nähere Prüfung beantragt werden. Erfolgt die Antragstellung fristgerecht bis 31. Dezember 2021, so ist der Antrag auf jeden Fall bis zum 31. Jänner 2022 durch das BMF zu bewilligen. Die Antragstellung kann dabei wie bisher über FinanzOnline, aber auch durch Verwendung des Formulars SR 3-CoV, erfolgen.

Keine Stundungszinsen bis 31. Jänner 2022

Wie bereits im Zeitraum vom 15. März 2020 bis 30. Juni 2021, so werden auch für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 31. Jänner 2022 keine Stundungszinsen vorgeschrieben. Für Stundungen vom 1. Juli bis 21. November 2021 bzw. ab 1. Februar 2022 gilt hingegen ein Stundungszinssatz von zwei Prozent über dem jeweils geltenden jährlichen Basiszinssatz.

Erneute Anpassung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells möglich

In der Phase 1 des COVID-19-Ratenzahlungsmodells war es bislang möglich, einmal eine Neuverteilung der Raten zu beantragen. Diese Regelung soll nun abgeändert werden, sodass künftig zweimal eine Neuverteilung beantragt werden kann. Ein solcher Antrag auf Neuverteilung setzt jedoch voraus, dass die Ratenbewilligung noch aufrecht ist und daher kein Terminverlust eingetreten sein darf.

 

Befristete Möglichkeit der Auszahlung von Gutschriften trotz Abgabenschulden

Selbst bei fälligen Abgabeschulden können Gutschriften auf dem Finanzamtskonto für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 31. Dezember 2021 ausbezahlt werden. Anträge dafür können bereits seit 2. Dezember 2021, jedoch spätestens bis 31. Dezember 2021, über FinanzOnline gestellt werden. Zu einer tatsächlichen Auszahlung wird es hingegen erst nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen bei der Entrichtung von Abgaben kommen.

Unser Fazit:
Der gewählten Unterstützungsmaßnahmen bei der Entrichtung von Abgaben sollen wiederum einen Beitrag zur Verbesserung der Liquiditätssituation krisengebeutelter Unternehmen leisten. Sollten diese Maßnahmen für Sie in Betracht kommen, stehen wir Ihnen gerne bei der Beantragung unterstützend zur Seite.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
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