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“Abschaffung” der kalten Progression: Umsetzung einer jahrelangen Forderung führt zu Steuerersparnis

Online seit 3. April 2023, Lesedauer: 3 Min.

Durch den Effekt der „kalten Progression“ kommt es laufend zu schleichenden Steuererhöhungen. Künftig werden zwei Drittel dieser Erhöhung automatisch an die Steuerzahler:innen durch Anpassung der Steuertarifstufen an die Inflation zurückgegeben.

Was ist die kalte Progression?

Das Phänomen der “kalten” (weil dafür kein aktives Handeln nötig ist) Progression (lat. progressio = Entwicklung) ergibt sich zwangsläufig, wenn der progressiv ausgestaltete, also (abhängig vom Einkommen) ansteigende, Lohn- und Einkommensteuertarif nicht an die Inflation angepasst wird. Denn jegliche Bezugserhöhungen führen für Arbeitnehmer:innen stets zu einer höheren Steuerlast, wenn die Steuertarifstufen und Steuerabsetzbeträge nicht auch automatisch an die jährliche Inflation angeglichen werden. Wird der höhere Bezug, wie es bspw. derzeit häufig der Fall ist, komplett von der hohen Inflation „aufgefressen“, kann man sich unterm Strich weniger leisten und hat zu allem Übel sogar noch eine höhere Steuerlast zu tragen.

Diese schleichende Steuererhöhung wurde nun mit 1. Jänner 2023 abgeschafft und wirkt sich bereits im Jahr 2023 auf das Nettoeinkommen aus. Bei allen Arbeitnehmer:innen wurde die Lohnverrechnung bereits im Jänner 2023 an die neuen Tarifstufen angepasst. Im unternehmerischen Bereich richtet sich die Einkommensteuer nach den erwirtschafteten Gewinnen. Je nach wirtschaftlicher Situation und Entwicklung, kann die Einkommensteuervorauszahlung hier unterjährig angepasst werden.

Gleichzeitige Entlastung durch Senkung der Steuertarife

Parallel zur Anpassung der Steuertarifstufen wurden auch einige Absetzbeträge angehoben und die bestehenden Steuertarife leicht gesenkt. Die Werte für 2023 wurden gesetzlich verankert. Ab 2024 erfolgt dann eine automatische Anpassung der Tarifstufen im Ausmaß von zwei Drittel der Inflation (“Zwei-Drittel-Regelung”). Über die konkrete Verwendung des restlichen Drittels soll durch einen jährlichen Gesetzesbeschluss entschieden werden.

Einige Berechnungen zur jährlichen Steuerersparnis:

  • Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von EUR 2.500,- beträgt die Steuerentlastung im Jahr 2023 rd. EUR 697,-.
  • Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von EUR 3.000,- beträgt die Steuerentlastung im Jahr 2023 rd. EUR 840,-.
  • Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von EUR 3.500,- beträgt die Steuerentlastung im Jahr 2023 rd. EUR 1.074,-.

Das BMF bietet auf seiner Homepage die Möglichkeit, die individuelle Steuerentlastung mittels Brutto-Netto-Rechner zu ermitteln. Eine Verlinkung dazu finden Sie auch auf unsere Website unter www.grs.at/services/onlinerechner.

Unser Fazit:
Die Maßnahmen zur Abschaffung der kalten Progression sind insbesondere vor dem Hintergrund der derzeit hohen Inflation zu begrüßen. Tatsächlich wird aber durch die Anhebung der Steuertarifstufen nur ein Teil der Belastung ausgeglichen. Teile der inflationsbedingten Bezugserhöhungen gehen auch weiterhin an den Fiskus.
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