STEYR +43 7252 / 572 | LINZ +43 732 / 60 40 90 MAIL office@grs.at

FERNVERBINDUNG

Mit dem Fernzugriff (TeamViewer QuickSupport) können wir Ihnen jederzeit bei Ihrer Arbeit am Computer praktische Hilfestellung geben, denn die Softwarlösung „TeamViewer“ stellt eine sichere Verbindung zu Ihrem PC her. Während im gemeinsamen Gespräch Ihr Problem behandelt wird,  können Sie jeden Schritt bequem von Ihrem Bildschirm aus mitverfolgen und behalten daher stets die volle Kontrolle über das Geschehen. Zudem bietet die Software auch die Möglichkeit geplante oder spontane Online-Meetings (TeamViewer QuickJoin) für bis zu 25 Personen abzuhalten.

Und so einfach geht’s:

1.  Lesen Sie sich bitte vor Verwendung unseres Fernverbindungsservices unsere Nutzungsbedingungen durch.

2.  Um eine Verbindung zu uns aufzubauen, klicken Sie dann bitte auf das Symbol „Fernzugriff mit TeamViewer“ bzw. „Online-Meeting mit TeamViewer“. Die jeweilige Softwarelösung wird daraufhin downgeloaded und kann sofort ausgeführt werden.

3.  Nach dem Öffnen der jeweiligen Datei erscheint ein Fenster, in welchem Sie Ihre Fernzugriffs-ID-Nummer ablesen können bzw. unsere Online-Meeting-ID einzugeben ist.

4. Bitte teilen Sie Ihrem/Ihrer firmeninternen Betreuer/in Ihre Fernzugriffsdaten (telefonisch) mit bzw. holen Sie die ID Ihres Online-Meeting bei uns ein. Durch die Verwendung dieser Daten kann eine sichere Verbindung zu Ihnen hergestellt werden. Sobald Sie das TeamViewer-Fenster schließen, ist auch der Zugriff auf Ihren PC wieder beendet.

Nutzungsbedingungen lesen ...

Die Nutzung der Möglichkeit zur Fernsteuerung (TeamViewer QuickSupport) bzw. zur Durchführung eines Online-Meetings (TeamViewer QuickJoin) erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr der jeweiligen Klientin bzw. des jeweiligen Klienten der Gstöttner Ratzinger Stellnberger Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH.

Unser Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für die Funktionstüchtigkeit und Funktionsweise dieser Dienste. Für die Veränderung oder den Verlust von Daten, die auf Anwendungsfehler oder Änderungen der Hard- und/oder Softwarekonfiguration zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) für Wirtschaftstreuhänder, wie sie in unserem Disclaimer angeführt sind.