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Wird Österreich ein Vorzeige-Gründerland? Inhalt und Umfang des neuen Start-Up-Pakets

Am 5. Juli 2016 hat sich die Bundesregierung auf ein neues Förderpaket für Start-Ups im Gesamtwert von EUR 185 Mio. geeinigt. Österreich soll durch die Unterstützung von JungunternehmerInnen während der ersten drei Geschäfts­jahre zu einem attraktiven Gründerland gemacht werden. Bis 2020 verspricht man sich davon bis zu 50.000 Neugrün­dungen bzw. 100.000 neue Stellen. Welche Maßnahmen dies bewirken sollen, wird von uns nun ausführlich dargelegt.

  • Lohnnebenkostenförderung für innovative Start-Ups
    Ab 1. Jänner 2017 werden die bezahlten Dienstgeberbeiträge für die ersten drei MitarbeiterInnen neu gegründeter, innovativer Unter­nehmen drei Jahre lang gefördert. Im ersten Jahr entfällt die Beitragspflicht zu 100 %, im zweiten Jahr zu zwei Dritteln und im dritten Jahr noch zu einem Drittel. Der Wert dieses Förderprogramms macht mit EUR 100 Mio. den Löwenanteil des Pakets aus.
  • Digitaler One-Stop-Shop soll Gründungsprozess vereinfachen
    Bis zum ersten Quartal 2017 soll das Unternehmensserviceportal (USP) zum One-Stop-Shop für GründerInnen ausgebaut werden. Unnötige Wege sollen durch die autorisierte Vernetzung von Behörden und Registern damit eingespart werden, um den derzeit noch überdurchschnittlich langen Gründungsprozess (GmbH: 8 Tage in Ö – 3,4 Tage im EU-Durchschnitt) wesentlich zu verkürzen.
  • aws-Fördertöpfe werden vergrößert
    Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) gewährt als Förderbank des Bundes zusätzliche Gelder im Ausmaß von EUR 40 Mio. für GründerInnen. Die Mittel gehen zu gleichen Teilen an den aws Business-Angel-Fonds und die Seed-Finanzierung.
  • Neue Risikokapitalprämie nach deutschem Vorbild
    Investoren erhalten für ihre Beteiligungen an jungen, innovativen Start-Ups befristet für drei Jahre einen Zuschuss von 20 % (max. EUR 250.000,-). Die Einreichung erfolgt online über den aws-Fördermanager.
  • Gründungs-Fellowships für akademische Spin-Offs
    WissenschaftlerInnen und Studierende wird die Gründung innovativer Unternehmen durch die Übernahme von Gehaltskosten und dem Zugang zu akademischen Infra­strukturen erleichtert. Die jährliche Summe von EUR 5 Mio. über drei Jahre soll rund 50 GründerInnen und ihren Teams zugutekommen.
  • Patentschutz für Jungunternehmen wird forciert
    Start-Ups sollen noch in diesem Jahr eine Gutschrift im Wert von EUR 10.000,- für Leis­tungen der österreichischen Patentämter erhalten. Zudem können Innovationen dabei auch schon während deren Entwicklung für ein Jahr lang weltweit geschützt werden.
  • Neue Rechtsform der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (MiFiG)
    Mit der neuen Rechtsform soll die Attraktivität der Risikokapitalfinanzierung für Priva­tinvestoren an Klein- und Mittelunternehmen erhöht werden. Investoren in eine MiFig erhalten Steuerbefreiungen für Ausschüttungen bis EUR 15.000,-.

 

WEITERE MASSNAHMEN IM ÜBERBLICK

▀ Programmierer wird als Mangelberuf gelistet  ▀ befristetes Start-Up-Visum durch Vergabe der Rot-Weiß-Rot-Card  ▀ erste Förderauskunft schon binnen 24 Stunden auf www.foerderpilot.at

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