von STEUERBERATUNG | Dez 7, 2016 | FÜR ALLE BRANCHEN
Seit 1. Mai 2010 ist für alle Staatsbürger, die im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit Anknüpfungspunkte zum EU- und EWR-Ausland aufweisen, das A1-Formular auszustellen, um damit die Versicherungspflicht im Inland nachzuweisen. Führen DienstnehmerInnen ein bestätigtes A1-Formular im Ausland mit, so ist der ausländische Staat nicht berechtigt...