von RECHNUNGSWESEN | Dez 5, 2016 | IMMOBILIEN UND VERMIETUNGEN
Mit einer Wohnungsmiete werden in der Regel auch Nebenleistungen wie Betriebskosten, Strom, Wasser und Heizung abgerechnet. Da die Vermietung zu Wohnzwecken dem begünstigten Umsatzsteuersatz von 10 % unterliegt (einzige Ausnahme wäre die Vermietung durch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer), stellt sich die Frage, wie diese Nebenleistungen umsatzsteuerlich...