STEYR +43 7252 / 572 | LINZ +43 732 / 60 40 90 MAIL office@grs.at

■ von RECHNUNGSWESEN

Wohnungsmieten und ihre Nebenkosten: Die zahlreichen Stolperfallen bei der Umsatzsteuer

Wohnungsmieten und ihre Nebenkosten: Die zahlreichen Stolperfallen bei der Umsatzsteuer

Mit einer Wohnungsmiete werden in der Regel auch Nebenleistungen wie Betriebskosten, Strom, Wasser und Heizung abgerechnet. Da die Vermietung zu Wohnzwecken dem begünstigten Umsatzsteuersatz von 10 % unterliegt (einzige Ausnahme wäre die Vermie­tung durch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer), stellt sich die Frage, wie diese Nebenleistungen umsatzsteuerlich...