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Streitpunkt „Lohnnebenkosten für private Pkw-Nutzung“: Entscheidung zum wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Streitpunkt „Lohnnebenkosten für private Pkw-Nutzung“: Entscheidung zum wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Im Unterschied zur Rechtslage bei angestellten GeschäftsführerInnen sind die Vergütungen wesentlich beteiligter Gesellschafter-Ge­schäftsführer (Beteiligung > 25 %) nicht lohnsteuer-, sondern einkommensteuerpflichtig. Ausschließlich bei der Bemessung der Lohnnebenkosten gelten wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer dennoch als DienstnehmerInnen, weshalb Lohnneben­kosten auf die Geschäftsführervergütungen zu entrichten sind. Dies umfasst...