von PERSONALMANAGEMENT | Jan 19, 2017 | FÜR ALLE BRANCHEN
Im Unterschied zur Rechtslage bei angestellten GeschäftsführerInnen sind die Vergütungen wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung > 25 %) nicht lohnsteuer-, sondern einkommensteuerpflichtig. Ausschließlich bei der Bemessung der Lohnnebenkosten gelten wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer dennoch als DienstnehmerInnen, weshalb Lohnnebenkosten auf die Geschäftsführervergütungen zu entrichten sind. Dies umfasst...