von RECHNUNGSWESEN | Feb 6, 2017 | FÜR ALLE BRANCHEN, ÄRZTE UND GESUNDHEITSBERUFE
Als Kleinunternehmer gilt – wie bisher – ein Unternehmer, dessen Jahresumsatz den Betrag von EUR 30.000,- nicht überschreitet. Er ist von der Umsatzsteuer befreit, kann aber freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Mit Jahresbeginn 2017 wurde die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nun in Details abgeändert. Neuberechnung der Umsatzgrenze...