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■ von STEUERBERATUNG

Abrechnung und Auszahlung der COVID-19-Investitionsprämie: Ab 1. Oktober 2021 gilt nur noch die 3-Monats-Frist für Abrechnungen

Abrechnung und Auszahlung der COVID-19-Investitionsprämie: Ab 1. Oktober 2021 gilt nur noch die 3-Monats-Frist für Abrechnungen

Wurde die COVID-19-Investitionsprämie beantragt (siehe auch: Beachtung der Fristen für den Erhalt der COVID-19-Investitionsprämie: Antragstellung nur noch bis zum 28.02.2021 möglich), so haben sich FördernehmerInnen auch zur zeitgerechten Vorlage von Abrechnungen verpflichtet. Nur so erhalten sie auch die entsprechende Prämie. Mit 30. September 2021 steht...