STEYR +43 7252 / 572 | LINZ +43 732 / 60 40 90 MAIL office@grs.at

Steuern im ÖVP/FPÖ-Regierungsprogramm 2017 – 2022: Eine kurze Vorschau auf die Steuerpolitik der nächsten Jahre

Am 16. Dezember 2017, also zwei Tage vor der Angelobung der neuen ÖVP/FPÖ-Bundesregierung, wurde das neue Regierungsprogramm 2017 – 2022 auf der Website des Bundeskanzleramtes veröffentlicht. Das 182 Seiten starke Werk untergliedert sich in fünf Hauptkapitel, wobei der letzte Themenbereich „Standort und Nachhaltigkeit“ gleich zu Beginn mit sieben Seiten zu „Finanzen und Steuern“ aufwartet. Obgleich die sehr allgemein gehaltenen Formulierungen viel Platz für Spekulationen lassen und diese (natürlich) in einem äußerst positiven Schreibstil verfasst wurden, so können anhand der fünf nachfolgenden Zieldefinitionen doch die wesentlichen Entwicklungen innerhalb dieses Bereichs bereits ausgemacht werden.

1) Entlastung der Bürger und Familien

Laut Regierung sollen BürgerInnen und Familien vor allem dadurch gefördert werden, indem man ihnen „weniger von ihrem hart verdienten Geld wegnimmt“. Konkret werden ein höherer Steuerabzugsposten für Kinder und der Wegfall von Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb genannt.

  • „Familienbonus Plus“
    Abzugsbetrag von bis zu EUR 1.500,- je Kind in Österreich und Jahr bis zu dessen 18. Lebensjahr (nicht negativsteuerfähig) | Wegfall des Kinderfreibetrags und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten
  • Förderung der Schaffung von Eigenheimen (v. a. für junge Familien)
  • Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen

2) Steuerstrukturreform (insbesondere „EStG 2020“)

Aus einkommenssteuerlicher Sicht wird v. a. eine neue Tarifreform angekündigt, die Löhne und Einkommen steuerlich entlasten wird. Als Modernisierungs- und Vereinfachungsmaßnahmen werden folgende Maßnahmen angeführt:

Strukturelle Steuerreform – Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes („EStG 2020“)

  • Modernisierung der Gewinnermittlung
    Zusammenführung von UGB-Bilanz und Steuerbilanz zu einer „Einheitsbilanz“ | Vereinfachung der steuerlichen Gewinnermittlung bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften)
  • Bürokratische Vereinfachung der Steuererklärungen für Kleinunternehmer („Steuer-App“)
  • Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge im Rahmen des „EStG 2020“
  • Zusammenführung von außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“ zur Erlangung einer besseren Systematik und Übersichtlichkeit
  • Einfachere Berechnung des Selbstbehalts und Vereinfachung der steuerlichen Absetzbarkeit bei Krankheit und Pflege
  • Pauschaler Steuersatz zur einheitlichen Besteuerungen der sonstigen Bezüge

Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes („EStG 2020“) soll in zwei Schritten erfolgen

  • Schritt 1: Strukturelle Maßnahmen und Tarifentlastung
    Einheitsbilanz und Modernisierung der steuerlichen Gewinnermittlung | Einheitlicher steuerlicher Betriebsvermögensvergleich | Vereinfachte Gewinnermittlung für Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) | Rechtsformneutrale Besteuerung | Überprüfung der Abschreibungsmethoden | Reduktion der Einkunftsarten, Ausnahmen und Sonderbestimmungen | Reform der „Abzugsfähigen Privatausgaben“ | Vereinfachung der Lohnverrechnung | Senkung der Abgabenbelastung (v. a. für kleine und mittlere Einkommen) durch Tarifreform | Vereinfachung der sonstigen Bezüge
  • Schritt 2: Prüfung bzw. angestrebte Abschaffung der kalten Progression im Rahmen einer Steuerstrukturreform

3) Steuerliche Entlastung für Unternehmen und Entlastung des Faktors Arbeit

Zur Attraktivierung des Standortes Österreich soll die Körperschaftsteuer (KÖSt) gesenkt werden. Weiters sieht das Papier vor, die Lohnnebenkosten zu senken und Abschreibungsmöglichkeiten zu flexibilisieren.

  • Senkung der Körperschaftsteuer (KÖSt)
    Begünstigung bei Nichtentnahme von Gewinnen | Entlastung von KMU im Hinblick auf die Mindest-KÖSt
  • Änderungen bei der Umsatzsteuer (USt)
    Rückführung des USt-Satzes bei Übernachtungen im Tourismus von 13 % auf 10 % | Ausdehnung der USt-Fälligkeit ab dem ersten Euro auch auf das EU-Ausland (bisher wurden diese erst bei Beträgen ab EUR 22,- fällig)
  • Rückführung der Einlagenrückzahlung (§ 4 Abs 12 EStG) auf das Niveau vor der Steuerreform 2015/16
  • Senkung der Lohnnebenkosten
    Zweckentfremdung wie z. B. beim Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) soll nicht mehr möglich sein | Ankündigung der Reduktion des Dienstgeberbeitrags bzw. der Unfallversicherung
  • Erleichterung von Betriebsübergaben im Familienkreis und Erhöhung des Freibetrags der Grunderwerbsteuer (GrESt)
  • Überprüfung der Regelungen im Bereich der Abschreibungsmöglichkeiten
  • Reformierung von Sozialpartnerschaft und Interessensvertretungen
    Erhöhung von Effizienz und Bürgernähe | Finanzielle Entlastung von deren Mitgliedern durch die Formulierung von Eigenvorschlägen bis 30.6.2018 (andernfalls Vorbehalt von gesetzlichen Maßnahmen)

4) Vereinfachung und moderne Services

Vereinfachungen soll es v. a. innerhalb der Lohnverrechnung geben. Zudem soll die (Finanz-)Verwaltung kunden- und serviceorientierter werden.

  • Strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung in drei Schritten
    Schritt 1: Zusammenfassung aller GPLA-Prüfer der Finanzämter und GKK in einer Prüfbehörde
    Schritt 2: Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben in der Finanzverwaltung und anschließende Verteilung auf die SV-Träger (inkl. Harmonisierung der Beitragsgrundlagen und Bemessungsgrundlagen | Reduktion der Beitragsgruppen | Einführung einer einheitlichen Dienstgeberabgabe (Zusammenführung von DB, DZ, SV-AGA, KommSt) | Schaffung eines einheitlichen Verfahrensrechts und Instanzenzugs für Rechtsmittel)
    Schritt 3: Integration der Arbeitsmarktkontrollen (Finanzpolizei) sowie Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) in die neugeschaffene Finanzverwaltung
  • Inhaltliche Vereinfachung der Lohnverrechnung
    Reduktion der Komplexität und der Dokumentationserfordernisse | Harmonisierung der Beitrags- und Bemessungsgrundlagen (DZ soll österreichweit vereinheitlicht werden) | Vereinfachung und Reduktion von Ausnahmen und Sonderbestimmungen | Orientierung aller lohngestaltenden Vorschriften am Abgabenrecht | Vereinfachung der Reisekostenregelungen | Praktikable und klare Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
  • Automatisierte Übermittlung von meldepflichtigen Daten der Sozialversicherung an die Statistik Austria
  • Verpflichtender Ausweis der Dienstgeberabgaben auf dem Lohnzettel
  • Ausbau der begleitenden Kontrolle zwischen Unternehmen und Betriebsprüfung
  • Prüfungszuständigkeit für Stiftungen bei Großbetriebsprüfungen
  • Ausdehnung der Auskunftsbescheide der Abgabenbehörde („Advance Ruling“) auf Themengebiete wie das internationale Steuerrecht und das Umsatzsteuerrecht inkl. praxisgerechter Fristsetzung zur Entscheidungspflicht
  • Umstellung auf ein generelles Reverse-Charge-System zur Entbürokratisierung und Betrugsbekämpfung
    Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auf europäischer Ebene | Einsatz der Regierung für ein langjähriges Pilotprojekt zu Reverse-Charge im Inland bis Richtlinie in EU beschossen wurde
  • Effiziente und kundenorientierte Finanzverwaltung
    Reform der Bundesabgabenordnung (BAO) inkl. Weiterentwicklung kooperativer Verfahren | Selbstveranlagung für USt, ESt und KÖSt durch eine automatisierte Vorprüfung | Neue Services der Finanzverwaltung (z. B. Apps, Einziehungsauftrag) | Strukturreform in der Steuer- und Zollverwaltung inkl. Ausbau der elektronischen Zollabwicklung | Regelung des Datenaustausches auf Basis international anerkannter Standards (Standard Audit File-Tax) und Schaffung der technischen Möglichkeit zur Übermittlung der Daten des Rechnungswesens für digitale Prüfungen auf freiwilliger Basis | Außenprüfungen auf Antrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit
  • Beschluss von Jahressteuergesetzen anstelle mehrfacher Abgabengesetzt pro Jahr
  • Lösung der Schnittstellenproblematik zwischen FMA und OeNB (Vermeidung von Doppelgleisigkeiten)
  • Verminderung der Regulierung kleinerer Banken

5) Reform bzw. Senkung weiterer Steuern und Abgaben sowie Bekämpfung des Steuerbetrugs

Steuervermeidung bzw. Steuerbetrug soll generell – aber vor allem im Online-Bereich – stärker bekämpft werden. So sollen durch die Besteuerung der „Digitalen Betriebsstätte“ Gewinne dort versteuert werden, wo die Wertschöpfung erzielt wird. In der EU-weiten Einführung eines Reverse-Charge-Systems wird dabei das wirksamste Instrument zur Betrugsbekämpfung erkannt.

  • Reduktion von als Bagatellsteuern eingestuften Steuern (z. B. Schaumweinsteuer)
  • Systemwechsel bei der Normverbrauchsabgabe (NOVA) von Motorleistung auf Verbrauch inkl. Streichung der Befreiung für hochpreisige KFZ mit Hybridantrieb
  • Einführung der „Digitalen Betriebsstätte“ auf OECD- und europäischer Ebene bzw. Berücksichtigung in bestehenden und neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Erhöhte Steuertransparenz multinationaler Unternehmen auf Basis von EU-Vorgaben
  • Verpflichtung zur Mitwirkung von Online-Plattformen bzw. Betreibern an der Abgabenerhebung durch Übermittlung steuerlich relevanter Daten an die Finanzverwaltung inkl. Ausweitung der Meldeverpflichtung gem. § 109a EStG für Risiko-Berufsgruppen
  • Schaffung von EU-weiten Haftungsregelungen für den Online-Versandhandel hinsichtlich USt
  • Verstärkung von Datenübermittlung bzw. Datenaustausch zur Betrugsbekämpfung (z. B. Einführung einer europaweiten SV-Datenbank zur Bekämpfung von Sozialbetrug)

UNSER FAZIT

Durch die beschriebenen Maßnahmen möchte die neue Bundesregierung die derzeitig prognostizierte Steuer- und Abgabenquote von 42,7 % (laut Statistik Austria) weiter in Richtung von 40 % senken. Auch wenn den Vorschlägen generell eine eher unternehmerfreundliche Handschrift attestiert wird, so bleibt doch vieles noch recht vage. Mehr Aufklärung bringen dann hoffentlich die ersten Auftritte der angekündigten „Task-Force“ des BMF, die mit Jahresbeginn 2018 ins Leben gerufen wird und das Ziel „EStG 2020“ verfolgt.

PDF