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Finanzverwaltung auf Nachschau: Einzelaufzeichnungen, Registrierkassen und Belegerteilung im Fokus

Laut Information der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) führt der Außendienst der Finanzverwaltung seit Jänner 2016 vermehrt Nachschauen durch. Kontrolliert werden dabei die Umsetzung der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Wir geben Einblick in die Fragestellungen der dabei verwendeten Formulare:

Formularvariante 1: Niederschrift über die Compliance-Nachschau (1 Seite)

  • Werden Einzelaufzeichnungen über die Bareinnahmen geführt?
  • Wird eine vereinfachte Losungsermittlung in Anspruch genommen?
  • Werden Barumsätze mit einer Registrierkasse oder elektronischem Aufzeichnungssystem erfasst?
  • Werden für alle Barzahlungen Belege erstellt und den Kunden übergeben?
  • Haben die Barumsätze des Betriebes im Jahr 2015 netto mehr als EUR 7.500,- betragen?
  • Haben die Gesamtumsätze des Betriebes im Jahr 2015 netto mindestens EUR 15.000,- betragen?

 

Formularvariante 2: Niederschrift über die Nachschau (4 Seiten)
(Formular 1 ergänzt um drei weitere Seiten)

Einzelaufzeichnungspflicht:

  • Welche Art von Einzelaufzeichnungen werden geführt? (elektronische oder händisch geführte Aufzeichnungen)
  • Werden Aufzeichnungserleichterungen in Anspruch genommen? (Umsätze im Freien bis EUR 30.000,-, Sonderregelungen für Automaten oder Onlineshops, begünstigte Körperschaften, etc.)
  • Gibt es Umsätze außerhalb der Betriebsstätte und wenn ja, wie werden diese vor Ort aufgezeichnet und im Kassensystem nacherfasst? (elektronisches System vor Ort, händische Belege/Paragons, etc.)

Registrierkassenpflicht:

  • Nähere Angaben zum verwendeten Kassensystem (z. B. Fabrikat, Lieferant, in Verwendung seit …, Beschreibung des Systems, Anzahl und Standorte der Eingabestationen und Belegdrucker)
  • Auskunft zum Datenerfassungsprotokoll und der Datensicherung (Führung und Sicherung des Datenerfassungsprotokolls, Exportmöglichkeit der Daten, Lagerung der Daten, Regelmäßigkeit der Sicherung, Speichermedium)

Belegerteilungspflicht:

  • Art der Zahlungsbelegausstellung (z. B. Registrierkasse, Textverarbeitungsprogramm auf PC, Fakturierungsprogamm auf PC, Paragons, etc.)
  • Aufdruck der Zahlungsbelege (z. B. eindeutige Betriebsbezeichnung, fortlaufende Nummer, Datum der Belegausstellung, etc.)

 

UNSER TIPP

Der Einfachheit halber empfehlen wir den Umstieg auf die elektronische Zahlungsweise an das Finanzamt. Sie behalten damit Ihre derzeitige Zahlungssituation besser im Auge und leichtfertige Übermittlungsfehler durch Fehlzuordnungen können dann praktisch ausgeschlossen werden.

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