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Ausreichend ältere Beschäftigte im Betrieb? Zum neuen Bonus/Malus-System der Sozialversicherung ab 2018

Seit Mitte Oktober 2016 informiert der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (SV) UnternehmerInnen hinsichtlich einer neuen Rechtslage ab dem Kalenderjahr 2017. Inhalt des Schreibens ist das neue Bonus/Malus-System für ältere Beschäftigte, das durch das Budgetbegleitgesetz 2016 eingeführt wurde und ab 2018 zur Anwendung kommt.

Unternehmen ab 25 vollversicherten DienstnehmerInnen sind betroffen

Die neue Bonus/Malus-Regelung verfolgt das Ziel, die Beschäftigungsquote älterer ArbeitnehmerInnen (ab 55 Jahren) anzuheben. Die SV ermittelt daher in Zukunft für alle Unternehmen mit durchschnittlich 25 vollversicherten Beschäftigten (ohne Lehrlinge und Rehabilitationsgeldbezieher) die Quoten (auf Gesamt-, Branchen- und Unternehmensebene) aller älteren DienstnehmerInnen bis zum 30. September eines jeden Jahres. In weiterer Folge werden die betroffenen DienstgeberInnen dann elektronisch (WEBEKU-Portal > Beschäftigung älterer Dienstnehmer) darüber informiert, ob Sie die erforderliche Quote auch erfüllt haben.

Bemessungszeitraum und Konsequenzen des Bonus/Malus-System

Der Bemessungszeitraum dieser neuen Regelung umfasst ein ganzes Jahr. Für die Berechnung der Quote für 2018 begann dieser bereits mit 1. Juli 2016 und endet am 30. Juni 2017. Erreicht ein Unternehmen die festgelegten Branchenzielwerte, so werden die betroffenen Unternehmen 2018 mit der Verringerung des Dienstgeber­beitrags zum Familienausgleichsfonds um 0,1 Prozentpunkte (3,8 % statt 3,9 %) be­lohnt (Bonus). Werden die Zielwerte hingegen unterschritten, so verdoppelt sich für das Unternehmen im Kalenderjahr 2018 die Auflösungsabgabe (Malus) gem. § 2b Abs. 1 AMPFG (Wert 2016: EUR 121,-).

UNSER FAZIT

Unternehmen mit einem durch­schnittlichen Personalstand ab 25 DienstnehmerInnen sollten sich im Vorfeld darüber informieren, ob sie ihre Branchenquote voraussichtlich erfüllen werden und mit welchen finanziellen Vor- bzw. Nachteilen daher für sie zu rechnen sein wird.

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