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Steuerberatung.

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Beim diesjährigen Herbstworkshop haben sich alle Kolleg:innen aus unseren Standorten Linz und Steyr im Landgasthof Mayr in St. Ulrich versammelt, um strategische und strukturelle Themen gemeinsam zu gestalten.

Unter der professionellen Begleitung der Unternehmensberatung NoTool, vertreten durch Elisabeth Böhm und Christa Tauer, haben wir uns intensiv ausgetauscht und wertvolle Impulse für die kontinuierliche Weiterentwicklung von GRS gesetzt.

Die zwei Tage waren geprägt von produktiven Diskussionen und zukunftsweisenden Ideen, die unsere Zusammenarbeit bereichern und die Weichen für die Zukunft stellen.

Durch diesen Austausch fördern wir bei GRS eine offene Kommunikation auf Augenhöhe und integrieren diese Philosophie in unser unternehmerisches Miteinander.

Am 4. Oktober 2024 waren wir beim Karrierefestival an der FH OÖ Campus Steyr vertreten – die Karrieremesse in Steyr für Wirtschaft und Management war eine ideale Gelegenheit, um unser Unternehmen vorzustellen und mit engagierten jungen Talenten in Kontakt zu treten.

Der Nachmittag bot uns die Möglichkeit, wertvolle Gespräche mit Student:innen, Absolvent:innen und Berufseinsteiger:innen zu führen und spannende Perspektiven zu Jobs und Praktika zu teilen.

Das Event war hervorragend organisiert und ermöglichte einen lebhaften Austausch, der nicht nur berufliche Möglichkeiten, sondern auch zukünftige Kooperationen thematisierte. Von interessanten Diskussionen über Einstiegsoptionen bis hin zu Networking auf Augenhöhe konnten wir viele wertvolle Kontakte knüpfen.

Ein besonderes Highlight war die angenehme Atmosphäre, die durch die leckere Verpflegung und die lockere Stimmung der im Anschluss stattfindenden Semester Opening Party zusätzlich unterstrichen wurde. Ein großes Dankeschön an die Organisator:innen und alle Teilnehmenden – wir freuen uns schon auf das nächste Karrierefestival an der FH Steyr!

Gleichzeitig blicken wir voller Vorfreude auf die nächsten Karrieremessen im November: Am 12.11.2024 sind wir auf der HAK Karrieremesse und am 27.11.2024 auf der Karrieremesse der JKU in Linz vertreten.
Einfach vorbeikommen, um mehr über Job- und Praktikumsmöglichkeiten bei GRS zu erfahren!

Am Donnerstagabend nahm unser Team voller Motivation am 13. Linzer City Night Run teil – ein echtes Highlight mit rund 3000 Läufer:innen, die für einen neuen Teilnehmerrekord sorgten! Trotz der windigen Bedingungen, die uns während des Laufs immer wieder forderten, war es ein unvergessliches Erlebnis, gemeinsam die 5,2 km durch die malerische Linzer Innenstadt zu meistern. Ob ambitioniert oder einfach nur mit Spaß an der Sache – alle hatten ein gemeinsames Ziel: als Team etwas zu bewegen.

Besonders schön war die Unterstützung unserer Kolleg:innen, die uns entlang der Strecke kräftig angefeuert haben. Dieser Teamspirit machte den Lauf zu einem echten Erfolgserlebnis!

Kaum waren alle im Ziel angekommen, ließ der Regen nicht lange auf sich warten. Doch das tat der guten Laune keinen Abbruch! Als krönenden Abschluss gingen wir noch gemeinsam etwas trinken und ließen den Abend in gemütlicher Runde ausklingen.

Ein rundum gelungener Abend, der uns einmal mehr gezeigt hat: Zusammen laufen wir nicht nur schneller, sondern auch weiter!

Der diesjährige IT-Team-Ausflug bot wieder eine perfekte Gelegenheit, abseits des Arbeitsalltags wertvolle Eindrücke in die Industrie zu gewinnen und sogleich eine gute Zeit zu verbringen.

Der Tag startete mit einer herzlichen Betriebspräsentation bei der Firma Bernegger, wo das Team mit Kaffee und Kuchen willkommen geheißen wurde. Bereits in den ersten Momenten erhielten die Kolleg:innen spannende Einblicke in die Abläufe des Unternehmens und die Welt der Kalkverarbeitung.

Besonders eindrucksvoll war die anschließende Besichtigung des Werks und des Fuhrparks. Das IT-Team konnte hautnah miterleben, wie Kalk – ein Rohstoff, der sowohl in der Kosmetik- als auch in der Bauindustrie Anwendung findet – verarbeitet wird. Der Besuch des Steinbrechers, der riesige Kalkbrocken in kleinere Steine zerkleinert, war ein besonderes Highlight. Diese Steine werden später je nach Qualität für die unterschiedliche Verwendungszwecke weiterverarbeitet.

Doch neben all den lehrreichen Eindrücken stand vor allem eines im Vordergrund: der Austausch unter den Kolleg:innen. Die gemeinsame Zeit förderte das Miteinander und stärkte die Beziehungen im Team – ein essenzieller Faktor für die erfolgreiche digitale Steuerberatung, die GRS seinen Klient:innen bietet.

Der IT-Team-Ausflug fand seinen Abschluss bei einem gemütlichen Kaffee und einem gemeinsamen Abendessen im Gasthaus Knapp am Eck in Steyr. In entspannter Atmosphäre hatten die Teammitglieder die Gelegenheit sich auszutauschen und den Abend ausklingen zulassen.

Das Jahr 2024 bleibt wirtschaftlich herausfordernd. Aktuelle Prognosen zeigen statt eines erwarteten leichten Wachstums nun einen deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts, was auch die Aussichten für das kommende Jahr trübt. In unserer Herbstausgabe 2024 bieten wir Ihnen daher neben vielen weiteren aktuellen Themen aufschlussreiche Einblicke in die Steuerprogramme der Parteien zur bevorstehenden Nationalratswahl am 29.09.2024, um Ihnen einen wertvollen Wissensvorsprung zu verschaffen. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre und freuen uns, Sie auch in diesen unbeständigen Herbstzeiten weiterhin unterstützen und beraten zu dürfen.

Erfolgreiche Unternehmensführung basiert auf einem guten Gleichgewicht zwischen Intuition und fundiertem Wissen. Dieses Zusammenspiel von „Bauchgefühl“ und konkreten Daten ist eine wesentliche Voraussetzung für die positive Entwicklung eines Unternehmens. Viele Unternehmer:innen setzen stark auf ihre langjährige Erfahrung und das sogenannte „stille Wissen“. Doch allein darauf zu vertrauen, reicht nicht aus – gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wird es umso wichtiger, seine Zahlen genau zu kennen.

Kosten im Blick haben, um Preise aktiv zu gestalten

Auch wenn der Markt in vielen Branchen den Preis vorgibt, ist es entscheidend, dass Unternehmer:innen genau wissen, wie hoch der Mindestumsatz sein muss, um alle anfallenden Kosten zu decken. Eine solide Angebotskalkulation bildet die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg. Nur wer seine Kosten fest im Griff hat, kann fundierte Entscheidungen treffen, denn sie/er

Stundensatzkalkulation als zentrales Steuerungsinstrument

Der erste und entscheidende Schritt zur Sicherung des unternehmerischen Erfolgs ist die Ermittlung des richtigen Stundensatzes. Die Stundensatzkalkulation liefert nicht nur den optimalen Preis für Ihre Arbeitsstunden, sondern zeigt auch, wie viele Stunden zu welchem Preis verkauft werden müssen, um den gewünschten Gewinn zu erzielen. Zusätzlich eröffnet die Kalkulation Ansatzpunkte zur Optimierung betrieblicher Abläufe, wie etwa:

Gemeinsam den optimalen Stundensatz ermitteln

In unserer Beratung arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, um die für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Stundensatzkalkulation zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir nicht nur Ihre aktuellen Kosten, sondern sprechen auch über mögliche Prozessoptimierungen, die Ihre Produktivität steigern und Kosten reduzieren können. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist es essenziell, die eigene Preisuntergrenze zu kennen und eine stabile Basis für Verhandlungen und Preisanpassungen zu haben. Durch eine präzise Berechnung des Stundensatzes wird klar, welche Dienstleistungen wirtschaftlich sinnvoll sind und wo potenziell unrentable Angebote im Portfolio liegen, von denen man sich trennen sollte. Darüber hinaus hilft eine realistische Kalkulation, die Ausrichtung des Unternehmens zu bestimmen und langfristige Ziele zu verfolgen.

Die Übernahme der Kosten für das Aufladen eines arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs durch den/die Arbeitgeber:in stellt keine steuerpflichtige Einnahme für den/die Arbeitnehmer:in dar, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies gilt sowohl für das Aufladen an öffentlichen als auch an nicht öffentlichen Ladestationen, bspw. im Zuhause der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers.

Aufladen an öffentlichen Stationen

Erfolgt der Ladevorgang an einer öffentlichen Ladestation, reicht der Nachweis der Kosten für die steuerliche Freistellung aus. Dieser Nachweis kann durch eine Rechnung oder eine Ladehistorie der Station erbracht werden.

Aufladen an nicht öffentlichen Stationen

Besondere Anforderungen gelten für das Aufladen an nicht öffentlichen Ladestationen, etwa Zuhause oder an privaten Ladepunkten. In diesem Fall ist der Nachweis erforderlich, dass die geladene Strommenge dem arbeitgebereigenen Fahrzeug zugeordnet werden kann. Diese Nachweise können auf verschiedene Weise erbracht werden:

Beim Aufladen im privaten Bereich der Arbeitnehmer:innen ist es übrigens unerheblich, auf wen der Stromvertrag im Haushalt läuft. Entscheidend ist lediglich, dass die Ladekosten eindeutig dem arbeitgebereigenen Elektrofahrzeug zugeordnet werden können.

Berechnung des Kostenersatzes und Pauschale beim Aufladen an nicht öffentlichen Stationen

Der max. steuerfreie Kostenersatz beim Aufladen an nicht öffentlichen Stationen wird auf Basis des von der E-Control für das erste Halbjahr des Vorjahres veröffentlichten durchschnittlichen Strompreises für Haushalte berechnet. Für 2023 ergab sich ein Strompreis von 22,247 Cent pro kWh, und für 2024 gilt ein Wert von 33,182 Cent pro kWh. Höhere Kostenersätze sind steuerpflichtig. Abweichend davon kann der/die Arbeitgeber:in bis einschließlich 2025 dem/der Arbeitnehmer:in die Kosten für das Aufladen eines arbeitgebereigenen Fahrzeugs ohne Nachweis bis zu einem Betrag von EUR 30,- pro Kalendermonat ersetzen, ohne dass dies als Einnahme angesetzt wird.

Bilanzierende Unternehmen stehen häufig vor der Herausforderung, den richtigen Zeitpunkt für die Umsatz- und somit Gewinnrealisierung festzulegen. Dies betrifft bspw. die Periodenabgrenzung zum Bilanzstichtag, aber auch die Ergebnisoptimierung durch das Vorziehen oder Verschieben von Umsätzen.

Maßgeblichkeit des Übergangs der Preisgefahr

Eine explizite gesetzliche Regelung zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung existiert im UGB nicht. Daher ist auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zurückzugreifen, weshalb der Übergang der Preisgefahr maßgeblich ist. Die Umsatzrealisierung nach dem UGB erfolgt somit zum Zeitpunkt des Übergangs der mit dem Produkt oder der Dienstleistung verbundenen Chancen und Risiken (Preisgefahr) vom leistenden Unternehmen auf den Kunden. Damit entsteht beim leistenden Unternehmen ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf die Gegenleistung.

Bedeutung der Incoterms

Der Gefahrenübergang ergibt sich in der Regel aus der tatsächlichen Übergabe der Ware oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, den Incoterms (International Commercial Terms). Sie regeln die Verantwortlichkeiten von Käufer:in und Verkäufer:in im internationalen Handel, insbesondere in Bezug auf Transport, Versicherung und Zollabwicklung. Wichtige Incoterms sind z. B. EXW (Ex Works), bei dem der/die Käufer:in die gesamte Transportverantwortung ab Werk übernimmt, FOB (Free on Board), bei dem der/die Verkäufer:in die Ware bis zum Verschiffungshafen bringt, und DDP (Delivered Duty Paid), bei dem der/die Verkäufer:in alle Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort trägt, einschließlich Zoll und Steuern. Aus Sicht des UGB bieten die Incoterms somit einen wesentlichen Anhaltspunkt für den Zeitpunkt des Übergangs der Preisgefahr und folglich für die Umsatzrealisierung.

Einbringlichkeit der Gegenleistung

Der durch den Übergang der Preisgefahr entstehende Anspruch auf die Gegenleistung muss, unter Berücksichtigung bestehender Rücktritts- und Kündigungsrechte, weitgehend sicher sein. Unsicherheiten hinsichtlich der Einbringlichkeit der Gegenleistung beeinflussen die Realisierung von Umsatzerlösen jedoch nicht. Durch diese Abgrenzung werden Umsatzerlöse unabhängig von möglichen Delkredere-, Verzugs-, Gewährleistungs- und Haftungsrisiken realisiert. Diese Risiken sind im Rahmen der Forderungsbewertung und Rückstellungsbildung zu berücksichtigen.

Unser monatlicher Update-Newsletter informiert Sie über wesentliche steuerliche Neuerungen und aktuelle Entwicklungen. Im Info-Mail vom September 2024 haben wir folgende Themen für Sie zusammengestellt:

Falls Sie unseren Update-Newsletter noch nicht abonniert haben oder Ihr Abonnement erneuern möchten, können Sie sich einfach über die Abonnement-Funktion auf unserer Website oder per E-Mail an newsletter@grs.at anmelden. Klicken Sie aber jetzt gerne auf die verlinkten Artikel, um tiefergehende Informationen und praktische Hinweise zu erhalten. Wir freuen uns, Sie auch in Zukunft über die neuesten steuerlichen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und stehen Ihnen bei weiterführenden Fragen natürlich jederzeit zur Seite.

Seit 11.09.2024 liegen alle Wahlprogramme der Parlamentsparteien für die Nationalratswahl (NRW) am 29.09.2024 vor. Wir haben diesen Umstand zum Anlass genommen, um Sie unabhängig und (möglichst) ausführlich zu der angestrebten Steuerpolitik der wahlwerbenden Parteien, welche für alle Landeswahlkreise Wahlvorschläge abgegeben haben, zu informieren. Dazu haben wir die teilweise recht umfassenden Dokumente nach der Buchstabenfolge „steuer“ durchforstet und in weiterer Folge versucht den (möglichst) exakten Wortlaut wiederzugeben, extrem positiv oder negativ besetzte Wortschöpfungen der Parteien durch das Setzen von Anführungszeichen dabei jedoch (etwas) zu entschärfen. Als Ergebnis liegt nun die Auflistung der steuerpolitischen Forderungen gereiht nach dem Wahlergebnis der letzten Nationalratswahl vor. Trotz der gewissenhaften Aufbereitung können wir (z. B. aufgrund unterschiedlicher Bezeichnungen und Zuordnungen) dennoch nicht für die Vollständigkeit garantieren. Die Zusammenstellung bietet aber in jedem Fall tiefgehende Einblicke, die angesichts der hohen Bedeutung des Themas "Steuern" das Weiterlesen zweifellos lohnenswert machen.

Steuerliche Positionen der ÖVP

Mit 270 Seiten hat die ÖVP das umfangreichste Wahlprogramm unter dem Titel „Österreichplan: Das Programm“ veröffentlicht. Im Zuge der Präsentation durch Bundeskanzler Karl Nehammer wurde betont, dass durch die Umsetzung dieses Programms "Leistung belohnt, Wachstum generiert und der Wohlstand vergrößert" werden soll. Von „steuer“ ist darin 133-mal die Rede. Als Ziel wurde ausgegeben, dass es mehr Steuerzahler:innen, die aber weniger Steuern zahlen geben soll, weshalb eine Reform des Steuersystems für fünf Millionen Steuerzahler:innen angestrebt wird. Als steuerliche Forderungen konnten folgende 31 Positionen identifiziert werden:

Steuerliche Positionen der SPÖ

Das Wahlprogramm der SPÖ trägt den Titel „Unser Plan für dein besseres Österreich“ und umfasst 116 Seiten. Die Buchstabenfolge „steuer“ findet 67-mal Erwähnung. Maßnahmen zur „Besteuerung der Superreichsten“ nehmen im Programm der Sozialdemokratie dabei eine zentrale Stelle zur Finanzierung des Sozialsystems und Bekämpfung von Krisen ein, um den "Traum von einem lebendigen, sozialen, solidarischen und leistungsstarken Österreich" erfüllen zu können. Folgende 18 Forderungen des Dokuments konnten dabei dem steuerlichen Bereich zugeordnet werden:

Steuerliche Positionen der FPÖ

Auf der Website der FPÖ ist das Wahlprogramm zur NRW 2024 mit dem Titel „Festung Österreich. Festung der Freiheit.“ im Umfang von 92 Seiten zu finden. Die Buchstabenzusammensetzung „steuer“ taucht darin 101-mal auf. Die Freiheitlichen setzen gemäß ihrer Programmatik auf ein "Wirtschafts- und Arbeitsumfeld, das Leistung fördert und sich mit Steuern, Abgaben und Bürokratie zurückhält". Inhaltlich liegt der Fokus u. a. auf einer Senkung der Abgabenquote. Neue Steuerbelastungen werden hingegen entschieden abgelehnt. Als Anliegen, die dem Bereich der Steuern zugerechnet werden können, wurden folgende 40 Punkte ausgemacht:

Steuerliche Positionen der Grünen

Das Wahlprogramm der Grünen mit dem Titel „Wähl, als gäb‘s ein Morgen“ fasst auf 112 Seiten die politischen Ambitionen für die nächsten fünf Jahre zusammen. Die Buchstabenanordnung „steuer“ kommt darin 84-mal vor. Neben der Fortführung von (steuerlichen) Klimaschutzmaßnahmen (CO2-Bepreisung, Klimabonus, etc.) gilt als langfristiges Ziel "Unternehmen jeder Größe in jeder Hinsicht zukunftsfähig zu machen - aber besonders KMUs und EPUs". Weiters soll es für die Partei zu noch mehr Entlastung des Faktors Arbeit sowie einer fairen Besteuerung von großen Vermögen kommen, indem man "bestehende Steuern überprüft und reformiert, statt neue Steuern einzuführen". Die beschriebenen Maßnahmen einer grünen Steuerpolitik konnten dabei in folgenden 18 Punkten festgehalten werden:

Steuerliche Positionen der NEOS

Mit 48 Seiten verfügen die NEOS über das kompakteste Programm zur Nationalratswahl 2024. In den „Reformen für dein neues Österreich“ ist die Zeichenfolge „steuer“ 27-mal zu finden. Das Neue Österreich fordert darin "deutlich mehr Netto vom Brutto, eine Bildungspolitik, die allen Kindern die Flügel hebt, und eine Sanierung des Budgets, ohne zusätzliche Steuern oder Schulden". Als steuerpolitische Forderungen konnten 19 Begehren ermittelt werden:

Steuerliche Positionen der weiteren bundesweit antretenden Parteien

Das Hauptanliegen der KPÖ bei der NRW 2024 ist gleichzeitig auch der Titel ihres Programms, nämlich „Eine Stimme für leistbares Wohnen“. Sollte es die kommunistische Partei ins Parlament schaffen, möchte sie u. a. finanziert durch Vermögenssteuern sicherstellen, dass "leistbares Wohnen und Soziales auch nach der Wahl Schlüsselthemen bleiben". Folgende 11 Forderungen konnten innerhalb des 28-seitigen Wahlprogramms dem steuerlichen Bereich zugeordnet werden:

KEINE VON DENEN ist eine Wahlkampagne des Wandels (Partei für Mensch, Tier und Planet) und möchte eine Stimme sein, "für alle, denen es reicht" und "für alle, die sich mehr von Politik erwarten". Auf der Website wird ihr „Plan“ kurz und bündig – aufgegliedert in fünf Unterpunkte – auf einer Seite dargestellt. Die folgenden zwei Forderungen konnten eindeutig dem Themenbereich "Steuern" zugewiesen werden:

Die politischen Forderungen der BIER-Partei (Bin In Einer Reformbewegung) werden auf der Website als „Menü“ innerhalb von sechs Unterseiten in Form von Bierdeckeln aneinandergereiht. Die Partei bezeichnet sich selbst als neu, unabhängig und unverbraucht, an der Entwicklung neuer Lösung – auf der Basis von Fakten, nicht Ideologien – interessiert und betont ihren Einsatz gegen Machtmissbrauch und Korruption. Die folgenden acht Punkte konnten als steuerpolitische Maßnahmen bestimmt werden:

Die LMP (Liste Madeleine Petrovic) sieht ihre Aufgabe vor allem darin, "die Regierung zu kontrollieren, Transparenz herzustellen und die Bevölkerung ehrlich und umfassend zu informieren". Die Gruppierung ist aus der GGI-Initiative (Grünen Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit) entstanden und reiht ihre politischen Forderungen auf ihrer Website in vier „Kernthemen“ und einen Fragen- und Antwortenkatalog ein. Zwei Positionen konnten unmissverständlich der Steuerpolitik zugerechnet werden:

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